04.07.2024
Rückerstattung von CHF 850.– für Brillengläser zur Myopie-Kontrolle in der Schweiz
Wir haben zwei Informationen, die Ihnen garantiert ein "SMYLE" ins Gesicht zaubern werden:
Seit dem 1. Juli 2024 ist die Kontrolle der progressiven Myopie und Versorgung durch Brillen und Kontaktlinsen offiziell Teil der "Mittel- und Gegenständeliste" (MiGeL) der Grundversicherung.
Jedes Kind und junge Kurzsichtige bis 21 Jahre erhalten bei einer notwendigen Myopie-Kontrolle für die Versorgung mit SMYLE-Brillengläsern aus der Grundversicherung in der Schweiz einen jährlichen Beitrag von CHF 850.– inkl. Brillenfassung.
Für die Erstattung des Betrages über die Krankenversicherung müssen folgende Angaben auf der Verordnung des Augenarztes mittels Verordnungsformular erhalten sein:
- Verweis auf Positions-Nr. 25.02.04.00.1 der MiGel
- Angaben zur axialen Augenlänge, bspw. gemessen mit dem OCULUS Myopia Master®
- Nachweis der Progression von mind. 0.50 dpt pro Jahr und bestehender Myopiegrad
Kommunikation mit den Augenärzten: das Set!
Sie möchten Ihre umliegenden Augenärzte über Ihre Dienstleistungen im Rahmen des Myopie-Managements und zu den SMYLE Brillengläsern von Optiswiss informieren?
Wir haben für Sie ein Paket mit allen relevanten Informationen zusammengestellt. Ab sofort finden Sie die SMYLE Informationsmappen für Augenärzte zur Bestellung in Ihrem Online-Shop.
Das Set enthält ein individualisierbares Musterbegleitschreiben, die Myopie-Studie, ein Begleitheft für junge Superhelden, eine Info für Supereltern und die SMYLE Produkt-Broschüre.