Engagement für mehr Nachhaltigkeit
Bei Optiswiss kümmern wir uns seit vielen Jahren um die Energieeffizienz und CO₂-Reduktion des Unternehmens und der Herstellungsprozesse. In den letzten Jahren konnte der Energiebedarf für die Berechnung pro 1000 hergestellter Rezept-Brillengläser (Individuelle Rezeptfertigung RX) kontinuierlich reduziert werden. In enger Zusammenarbeit mit den Industriellen Werken Basel (IWB) und der Energie Agentur Wirtschaft (EnAW) wird das vom Schweizer Bundesamt für Energie akzeptierte Zertifikat jährlich überprüft und bestätigt.
Neue Wärmerückgewinnungsprozesse und neue Infrastrukturen sind wichtige Meilensteine im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Optiswiss. Diese sorgen für mehr Effizienz und benötigen pro 1000 produzierter Brillengläser deutlich weniger Energie als zuvor. Ebenso nutzen wir zu 100 % erneuerbare Energie aus Schweizer Quellen der IWB. Alle Brillengläser werden mit Energie aus nachhaltiger Stromerzeugung produziert – ein grosser Schritt zur kontinuierlichen Verbesserung der CO₂-Bilanz bei der Brillenglasherstellung. Darüberhinaus nutzen wir die gewonnene Abwärme aus den Coatinganlagen für warmes Wasser und die Gebäudeheizung.
Wir streben eine nachhaltige, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Unternehmenspolitik . Optiswiss folgt den CSR-Richtlinien gemäss der ISO 26000 Norm einzuhalten, um das Konzept der Nachhaltigkeit zu festigen. Das AFNOR Zertifikat bestätigt zudem, dass sich die "Optiswiss AG im Bewertungsverfahren nach dem Referenzrahmen Label Engagé RSE" befindet. Und das ist noch nicht alles: Ein erstes Audit wurde im Juni 2024 durchgeführt.
Unsere Schweizer Innovationskraft ist spürbar nachaltig und bietet sichtbare Mehrwerte bis ins Detail. So versteht es sich von selbst, dass alle Optiswiss Brillengläser CE-Konform und nach den neuesten Vorgaben im Rahmen der Medical Device Regulation (MDR) hergestellt werden.
Reduzierung des CO₂-Fussabdrucks
Optiswiss reduziert seit 2021 kontinuierlich den CO₂-Fussabdruck durch eine neue Beschaffungspolitik und strukturierte Materialvorräte (Halbfabrikate und Lagergläser), die sich auf den Seetransport dieser Waren konzentriert. Durch die Zusammenlegung der Bestellungen in den einzelnen Herkunftsländern kann nun der Platz in den Containern optimiert und die Anzahl der Reisen reduziert werden, was zu einer entsprechenden Verringerung der transportbedingten CO₂-Emissionen führt. Um grössere Materialvorräte aufnehmen zu können, wurden neue Lagerhallen direkt neben unserem Industriestandort in Basel eröffnet. Lufttransporte werden nun nur noch in Notfällen durchgeführt.
Resultate:
- Die CO₂-Emissionen im Zusammenhang mit dem Seetransport von Halbfabrikaten und Lagergläsern wurden um mehr als 50 % reduziert (von 2021 bis Ende 2023).
- Die Einsparung pro 1000 verteilten Gläsern wurde auf 6,7 kg CO₂ (von 2021 bis Ende 2023) geschätzt.
Lesen Sie unseren CSR-Bericht aus dem Jahr 2023
Gleichstellung am Arbeitsplatz
Hintergrund
Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die am 1. Juli 2020 in der Schweiz in Kraft getreten ist, wurden Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen(1). Um dies zu ermöglichen, hat der Bund den Arbeitgebern eine modernisierte Version seines Standardanalyseinstruments zur Lohngleichheit in Form einer Webapplikation zur Verfügung gestellt (Logib(2)).
(1) Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten waren verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese bis zum 30. Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionäre bis spätestens Ende Juni 2023 über die Ergebnisse zu informieren. Lohngleichheit: Der Bund stellt den Arbeitgebern eine modernisierte Version seines Selbstkontrollinstruments zur Verfügung (admin.ch)
(2) Mit Logib, dem Standard-Analyse-Tool des Bundes, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbst eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Anschliessend erhalten diese eine Auswertung mit einer Interpretation des Ergebnisses sowie eine Auswahl an verschiedenen Berichten und Formularen, Grafiken und Tabellen. Seco Online Services - Analyse der Lohngleichheit mit Logib (admin.ch)
Lohngleichheitsanalyse bei Optiswiss
Optiswiss hat die Analyse der gesetzlich geforderten Lohngleichheit im Mai 2021 durchgeführt. Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durchgeführt. Die Berechnungen basieren auf folgenden Grundlagen:
- 204 im Referenzmonat erfasste Beschäftigte
- Der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 204 Mitarbeitende
- Die Verteilung der Mitarbeitenden: 115 Frauen (56,4 %) / 89 Männer (43,6 %)
Resultate
Die Ergebnisse belegen, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei Optiswiss eingehalten wird. Es wurden keine geschlechtsspezifischen Effekte festgestellt(3) und dies in einem Tätigkeitsumfeld, in dem es dennoch deutliche Unterschiede zwischen den Qualifikationen und den mit der Beschäftigung verbundenen Merkmalen geben kann.
(3) Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen wurde festgestellt, dass Frauen 4,4 % weniger verdienten. Obwohl der verbleibende Gehaltsunterschied statistisch nicht von null abweicht und gemäss dem Standardanalysemodell und den darin integrierten Toleranzschwellen ist dieser Unterschied nicht signifikant.Es gibt also keine unerklärte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern.
Wichtige Dokumente:
1. Zusammenfassung der Analyse der Lohngleichheit (Logib)
2. Nachweis der Teilnahmebedingung bezüglich der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern (Art. 12 Abs. 5 BÖB / IVöB)
Und seit 2021?
Es darf festgehalten werden, dass in der Lohnpolitik von Optiswiss seither keine Veränderung vorgenommen wurde.
- Der Anstieg der Zahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten folgte einem gleichwertigen Trend.
- Es gab keine signifikanten Unterschiede bei den individuellen Gehaltserhöhungen (die Mitarbeitenden erhielten identische Erhöhungen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen).
- Für Mitarbeiterinnen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrten, galten die gleichen Regeln für Gehaltserhöhungen wie für die anderen Mitarbeiter des Unternehmens.
- Bei der Verteilung der Beförderungen zwischen Frauen und Männern wurden keine signifikanten Abweichungen festgestellt.
- Bei den höchsten Gehältern wurde die Parität eingehalten.